Digitale Pflegeberatung
nach §37 Abs. 3 SGB XI
Einfach. Persönlich. Jetzt auch per Videocall.
Als Pflegebedürftige*r mit Pflegegrad 2 bis 5 und Bezug von Pflegegeld sind Sie gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung können Sie jetzt ganz bequem online per Videocall mit uns durchführen – sicher, vertraulich und ohne Anfahrt.
So funktioniert’s: In 3 Schritten zur Online-Beratung
- Termin online buchen
Wählen Sie Ihren Wunschtermin über unser Buchungstool – einfach und schnell. - Beratung per Videocall
Sie erhalten einen sicheren Link zur Videosprechstunde. Die Beratung dauert ca. 30 Minuten. - Nachweis an die Pflegekasse
Wir kümmern uns um die formgerechte Übermittlung an Ihre Pflegeversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wer muss die Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wie oft muss ich die Beratung durchführen?
Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
Kostet mich die digitale Beratung etwas?
Nein, die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse.
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich für die digitale Beratung?
Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (z. B. Smartphone, Tablet oder PC) mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung.
Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?
Kein Problem – sagen Sie uns einfach rechtzeitig Bescheid. Wir vereinbaren gerne einen neuen Termin mit Ihnen.
Kann auch eine betreuende Person an der Beratung teilnehmen?
Ja, Angehörige oder gesetzliche Betreuer*innen können gerne dabei sein – auch gemeinsam im Videocall.
Was passiert nach dem Gespräch?
Wir dokumentieren die Beratung, stellen den Nachweis aus und senden ihn direkt an Ihre Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.