Therapie- und
Dialysefahrten
Wenn Sie Termine zur Therapie oder Dialyse wahrnehmen müssen, übernehmen wir gerne die Fahrt. Hierbei spielt es keine Rolle ob eine Behandlung einmalig oder regelmäßig stattfinden soll. Unsere Fahrer:innen sind sich der Belastung solcher Termine bewusst, und achten stets auf die notwendige Einfühlsamkeit.
Arztfahrten und ambulante Termine
Sie haben einen Arzttermin oder müssen zu einer ambulanten Behandlung - Unser hilfsbereites Fahrpersonal holt Sie zu Hause oder in Ihrer Pflegeeinrichtung ab, und befördert Sie sicher und pünktlich zu Ihrem Termin. Mit Hilfe unserer speziell ausgestatteten Fahrzeuge, ist auch eine Fahrt im Rollstuhl möglich.
Entlassungsfahrten und Verlegungen
Sollten Sie zur Behandlung in ein Krankenhaus müssen, werden in ein anderes Krankenhaus verlegt, oder wieder aus stationärem Aufenthalt entlassen, so sind wir gerne für Sie da. Unser Fahrdienst organisiert ihre Klinikfahrten, Verlegung oder die Krankenhausentlassung und bringt Sie sicher zum gewünschten Ziel.
Regelmäßige
Fahrdienste
Befindet sich ein Familienmitglied von Ihnen in der Tagespflege und Sie benötigen tägliche Krankenfahrten zur Tagespflegeeinrichtung? Gerne holen wir Ihre Lieben bei Ihnen Zuhause ab, befördern Sie zur betreuenden Einrichtung und bringen Sie dann pünktlich zum gewünschten Zeitraum wieder in die häusliche Umgebung zurück. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden, um Ihre regelmäßigen Fahrdienste optimal zu koordinieren.
Fahrten im
Rollstuhl
Dank unserer neuen Fahrzeugflotte sind wir in der Lage, auch rollstuhlgebundene Personen sicher und komfortabel zu Ihren Terminen zu befördern. Dies müssen nicht immer Krankenfahrten, sondern können ebenfalls Familienbesuche oder Fahrten zu Freizeitaktivitäten sein. Gerne unterstützen wir gehbehinderte Menschen in Ihrem Bestreben nach mehr Mobilität und Unabhängigkeit.
Privatfahrten und Flughafentransfer
Hat das Anliegen Ihrer Fahrt keinen medizinischen, sondern privaten Grund? Auch hier unterstützen wir gerne! Egal ob Fahrten zu Freizeitaktivitäten, Familienbesuchen oder Besorgungen.
Eine Einschränkung der eigenen Mobilität oder der Umstand eines Rollstuhls, sollte auch kein Grund sein, nicht verreisen zu können. Gerne bringen wir Sie termingerecht zum nächsten Flughafen.
Häufig gestellte Fragen
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Was ist eine Krankenfahrt?
Eine Krankenfahrt, ist ein Transport für Menschen, die mobil stark eingeschränkt sind, aber keine medizinische Betreuung benötigen. Hierbei findet keine medizinisch-fachliche Betreuung statt. Sie dienen dazu, den Patienten sicher und bequem an das notwendige Ziel zu befördern.
Gibt es einen Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?
Ja, Krankenfahrten und Krankentransporte sind verschiedene Arten von Krankenbeförderungsleistungen, für die eine ärztliche Verordnung erforderlich ist.
Sie unterscheiden sich in Bezug auf die fachliche Betreuung (z.B. Rettungssanitäter) und durch die Einrichtung/Ausrüstung (z.B. Sauerstoff- oder Überwachungsgeräte) des Transportwagens
Falls keine medizinisch-fachliche Betreuung und keine speziellen Geräte benötigt werden, wird vom Arzt wahrscheinlich eine Krankenfahrt verordnet.
Welche Gebiete fahren Sie an?
Mit Standort in Frankenberg/Eder sind wir für Sie im gesamten Umkreis unterwegs. Unsere Fahrangebote sind gegliedert in 10 km, 25 km und 50 km Entfernungen. Auf Anfrage fahren wir Sie auch gerne darüber hinaus.
Welche Arten der Beförderung bieten Sie an?
Dank unserer neuen Flottenfahrzeuge können Krankenfahrten sitzend oder im Rollstuhl stattfinden. Welche Art des Transports für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer Mobilität bzw. Ihr Gesundheitszustand ab und wird von Ihrem Arzt in der Verordnung festgelegt.
Sind Ihre Fahrer:innen medizinisch ausgebildet?
Unser Team ist im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen ausgebildet.
Was kostet mich eine Fahrt?
Die Fahrtkosten sind abhängig vom jeweiligen Umfang einer Fahrt, werden
aber in 90% der Fälle von der Krankenkasse übernommen.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Vorausgesetzt, eine Verordnung einer Krankenbeförderung liegt vor, zahlen gesetzlich Versicherte nur den Eigenanteil von 10 Prozent der Fahrtkosten. Dieser liegt zwischen mindestens 5€ und höchstens 10€ pro Fahrt.
Auch bei privat Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten, insofern eine Verordnung vorliegt.
Wer keinen Transportschein bzw. keine Verordnung vom Arzt erhalten hat, muss für die Kosten für einen Krankentransport selbst aufkommen.
Muss die Fahrt von der Krankenkasse vorab
genehmigt werden?
Wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen, kann eine Krankenfahrt ohne vorherige Genehmigung von der Krankenkasse – aber immer mit einer Verordnung – angetreten werden:
- Personen mit Pflegegrad 3 und dauerhaft beeinträchtigter Mobilität
- Personen mit Pflegegrad 4 oder 5
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl, oder H
Personen mit Pflegegrad 1 oder 2, oder liegt kein Pflegegrad vor, muss die Fahrt von der Krankenkasse vorab genehmigt werden.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, steht Ihnen
unser Fachpersonal gerne beratend zur Verfügung.